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Kindesmisshandlung ArtikelKindesmisshandlung ist Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche. Das Thema erregt die Öffentlichkeit stets wieder in besonderem Maß.
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Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, gewaltsame, psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z.B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zu dem Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht. (Bast, 1975, nach: Senatsverwaltung Berlin, 2002, S. 6).
In dieser Definition sind Formen der alltäglichen und systematischen Kinderfeindlichkeit, wie sie sich z. B. in schlechten Wohnbedingungen oder lebensbedrohlichem Verkehr ausdrücken, nicht berücksichtigt. Diese ebenfalls zur Misshandlung zu zählen, würde den Begriff zu unexakt machen.
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heute kommte es mir überholt vor, langwierig, wiewohl die Problematik Anfang der Achtziger Jahre aktuell gewesen sein mag. Miller erklärt mit dem Begriff der "Schwarzen Pädagogik",... |
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In den meisten Staaten der Welt sind Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht pauschal verboten. Es wird daher zwischen "nicht-missbräuchlicher" (nonabusive) und "missbräuchlicher" (abusive) Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in jedem Land eigene Gesetze, die den Tatbestand der Misshandlung von der legalen Züchtigung abgrenzen. In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen. Siehe auch Züchtigungsrecht.
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Neben der direkten körperlichen Gewalt umfasst diese Definition noch eine Vielzahl von Handlungen, die in folgenden Misshandlungsformen zusammengefasst werden können:
Häufig bedingen sich diese Misshandlungsformen gegenseitig, so kann z. B. die Einschüchterung des Kindes nach der Misshandlung als emotionaler Missbrauch verstanden werden. Aus Vernachlässigung eines Kleinkindes kann körperliche Misshandlung entstehen.
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Nach §1631 Abs. 2 BGB haben in Deutschland "Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Zudem stehen bestimmte Formen der Misshandlung nachdem Strafgesetzbuch unter Strafe, so z. B. nach § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen (bzw. den §§ 221 - 229 (Tötung und Körperverletzung)) und nach §§ 177 - 178 (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung). Eine Strafverfolgung von Missbrauchstourismus ist möglich, dadurch können Männer, die Kinder in dem Ausland vergewaltigen, dafür auch in Deutschland bestraft werden. Die meisten dieser Paragraphen nennen Offizialdelikte, d. h. die Polizei muss bei Hinweisen ermitteln, selbst wenn eine Anzeige zurückgezogen werden sollte.
In einigen Bundesländern gibt es spezialisierte Kommissariate in der Kriminalpolizei. Um Gewaltopfern häufig quälende Mehrfachaussagen zu ersparen, ist es bei einer Entscheidung für eine Anzeige sinnvoll, diese ca. in diesen Abteilungen zu stellen (trotzdem müssen die Aussagen mindestens noch einmal vor Gericht wiederholt werden). Der Einsatz von Videotechnologie bei Opferaussagen zur Vermeidung von Mehrfachaussagen oder Konfrontation mit dem Täter wird in Deutschland ca. sehr selten wahrgenommen; häufig wird er mit formal-juristischen oder finanziellen Argumenten abgelehnt.
Eine Meldepflicht bei Bekanntwerden von Misshandlung besteht in Deutschland nicht. Ärztinnen/Ärzte sowie Psychologen sind an die Schweigepflicht gebunden; wenn es um die Abwehr einer gravierenden Gefahr für Gesundheit oder Leben von Kindern/Jugendlichen geht, können sie aber einen "rechtfertigenden Notstand" geltend machen, der die Verletzung der Schweigepflicht rechtfertigt. Andere Berufsgruppen, z.B. Pädagogen haben keine Schweigepflicht, aber u. U. genießen ihre Klienten einen besonderen "Vertrauensschutz", der die Weitergabe von Informationen verbietet.
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Aufschluss über das Ausmaß von Kindesmisshandlung gibt die polizeiliche Kriminalstatistik. Zu beachten ist, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik lediglich die angezeigten Fälle aufgeführt werden (Hellfeld ) so dass Fälle ohne erfolgte Anzeige unberücksichtigt bleiben und dass die Anzahl der nachgewiesenen Fälle (Verurteilungen) deutlich niedriger liegt. Ferner besteht eine Konzentration auf "schwere" Fälle auf Grund der Überwindung der Schwelle der Anzeigebereitschaft. Für das Jahr 2002 weist die polizeiliche Kriminalstatistik folgende Fälle angezeigter Straftaten aus, die in direktem Zusammenhang mit Kindesmisshandlung stehen (nur angezeigte kindliche Opfer):
| Straftat
| Angezeigte Fälle
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| Mord
| 38
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| Totschlag und Tötung auf Verlangen
| 67
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| Fahrlässige Tötung
| 108
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| Vergewaltigung und Sexuelle Nötigung
| 643
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| Körperverletzung mit Todesfolge
| 21
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| Gefährliche/Schwere Körperverletzung
| 9.028
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| Misshandlung von Schutzbefohlenen
| 3.058
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| Vorsätzliche leichte Körperverletzung
| 26.119
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| Fahrlässige Körperverletzung
| 3.658
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| Straftaten gegen die persönliche Freiheit
| 9.982
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Eine Sonderstellung der Kindesmisshandlung ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen. Zu dem einen gibt es Misshandlungen von Kindern sexueller Art, zu dem anderen Absichtt die Sexualstrafgesetzgebung bei diesen Delikten nicht auf Gewaltanwendung ab. In der Fachliteratur wird weitgehend zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und Misshandlungen unterschieden.
Auszug aus Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2001:
Hilfen zur Erziehung nach persönlichen Merkmalen, Aufenthalt vor sowie Anlass der Maßnahme
| Anlass der Maßnahme (Zweifachnennung möglich)
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| Insgesamt (ohne Mehrfachnennung)
| 31.438
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| Vernachlässigung
| 2.793
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| Anzeichen für Misshandlung
| 2.437
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| Anzeichen für sexuellen Missbrauch
| 836
|
| ...
| ...
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Viele der Jugendhilfemaßnahmen werden mit anderen Anlässen als dem Verdacht auf Kindesmisshandlung begründet. Am häufigsten werden Überforderung der Eltern/eines Elternteils und Beziehungsprobleme genannt. Diese Angaben sind allerdings jugendhilfetypisch, da der Vorwurf einer Straftat bei freiwilligen Formen der Unterstützung in der Regel zur Verweigerung der Zusammenarbeit führt. Die Anlässe Misshandlung und sexueller Missbrauch werden überwiegend bei älteren Mädchen (12 bis 18 Jahre) genannt. Einen Rückschluss auf die tatsächliche Verbreitung von Erziehungsgewalt kann sich aus dieser Statistik genauso wenig ablesen lassen wie aus der oben genannten Kriminalstatistik.
Repräsentative Studien über das Ausmaß von Kindesmisshandlung sind in Deutschland selten; die meisten Behandlungen unterscheiden sich erheblich in Foschungsansatz, zugrundeliegender Definition und entsprechend auch den Ergebnissen.
Körperliche Gewalt in der Erziehung ist bei vielen Kindern anzutreffen: nach Studien haben 75 - 80 Prozent schon mindestens einmal einen "Klaps" oder eine "Ohrfeige" bekommen, 20 - 30 Prozent haben eine schwerere Form von Misshandlung wie z.B. "Prügel" erlitten.
Die vermutlich häufigste Form der Misshandlung ist die Vernachlässigung, also das Vorenthalten von materieller oder emotionaler Zuwendung, die für die Entwicklung oder das Leben des Kindes notwendig sind. Dabei wird nennenderweise Vernachlässigung sowohl von der Gesellschaft als auch von der Wissenschaft meistens vernachlässigt. Ähnlich ist auch die emotionale Misshandlung, die z. B. durch herabwürdigendes oder ablehnendes Verhalten geschieht, kaum empirisch behandelt.
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Die Ursachen und Hintergründe von Kindesmisshandlung sind sehr vielfältig. In den meisten Fällen von Gewalt in der Erziehung ist eine Hauptursache Überforderung in Erziehungssituationen.
In der Literatur werden einige Risikofaktoren genannt, wonach bestimmte Momente in der Entwicklung, der Persönlichkeit oder Lebenssituation die Entwicklung von Misshandlung fördern. Das besagt aber nicht, das Auftreten von entsprechenden Risikofaktoren bedeute, dass die betreffende Person Kinder misshandelt, u. U. benötigt sie aber Unterstützung. Einige mögliche Risikofaktoren sind nach Senatsverwaltung Berlin (2002, S. 15, Die Ursprungsfassung ist tabellarisch):
- Kind
- Unerwünschtheit
- Abweichendes und unerwartetes Verhalten
- Entwicklungsstörungen
- Fehlbildungen
- Niedriges Geburtsgewicht und daraus resultierende körperliche und geistige Schwäche
- Schwächen
- Stiefkinder
- Schreibabies
- Familie
- Misshandlung in der Herkunftsfamilie
- Akzeptanz körperlicher Züchtigung
- Hohe, unrealistische Erwartungen an das Kind
- Kinderreichtum
- Mangel an erzieherischer Kompetenz
- Unkenntnis über Pflege, Erziehung und Entwicklung von Kindern
- Aggressives Verhalten
- Niedriger Bildungsstand
- Suchtkrankheiten
- Bestimmte Persönlichkeitszüge, wie mangelnde Impulssteuerung, Sensititvität, Isolationstendenzen oder ein hoher Angstpegel
- Psychische Erkrankung der Eltern
- Alleinerziehende oder minderjährige Eltern
- Eheliche Auseinandersetzungen
- Gewalt in der Partnerschaft
- Besonders kritische Lebensereignisse (z.B. Tod in der Familie, Erkrankung, Trennung, Scheidung)
- Rahmenbedingung/Umfeld
- Arbeitslosigkeit
- Fehlen sozialer Unterstützungsnetze
- Kinderfeindlichkeit
- Schlechte Wohnsituation
- Isolation
- Unzureichende familienbezogene Hilfeangebote
- Konflikte mit Institutionen, Behörden, Schulen, Kindergarten
- Wirtschaftliche Notlage
- Existensunsicherheit
- Ausgrenzung als ethnische Minderheit
Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Risikofaktoren keineswegs unbedingt zu Misshandlung führen müssen. So gibt es viele arbeitslose, alleinerziehende, minderjährige oder psychisch kranke Eltern, die sich angemessen um ihre Kinder kümmern und nicht alle Schreibabys werden misshandelt.
Nur in seltenen (aber in der Öffentlichkeit besonders beachteten) Fällen ist ein besonderer Sadismus Hintergrund von Kindesmisshandlung. Weiter verbreitet ist aber stets noch die Auffassung, dass Gewalt in Form eines "Klapses" oder des "Hinternversohlens" noch niemanden geschadet habe. Diese Einstellung steht in deutlichem Widerspruch zu den vorgestellten gesetzlichen Absichten einer gewaltfreien Erziehung.
Buch-Tipp: Das große und das kleine Nein. (Lernmaterialien) Die Beschreibung für das Buch " Das große und das kleine Nein. (Lernmaterialien)" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
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Kindesmisshandlung kann eine Vielzahl von schweren Folgen für das betroffene Kind (und unter Umständen auch für Geschwisterkinder) haben. Diese sind von der Form der Gewaltanwendung abhängig. Typisch sind:
- nicht-organische Gedeihstörungen (bei Vernachlässigung)
- Entwicklungsverzögerungen
- Gehirnblutungen (in Folge eines Schütteltraumas bei Säuglingen)
- vielfältige nicht behandelte Knochenbrüche unterschiedlichen Alters (als Folge körperlicher Gewalt)
- Verwundungen (beispielsweise durch Schläge mit Gegenständen)
- Punktverbrennungen (durch das Ausdrücken von Zigaretten)
- Bissverletzungen
- Verletzungen in dem Intimbereich, Vergewaltigungsspuren oder Infektion mit Geschlechtskrankheiten (bei sexuellem Missbrauch)
- Posttraumatische Belastungsstörung
Die Folgenschwere von Gewalt und Vernachlässigung für das älter werdende Kind und den späteren Erwachsenen ist häufig umstritten. Die Extrempositionen reichen von "hat mir gutgetan" oder "eigene Schuld" bis "hat mein Leben zerstört". Dies hängt unter anderem mit der Schwere des Erlittenen, den situativen Gegebenheiten und den Möglichkeiten zur Verarbeitung zusammen aber auch damit, dass mit dem Erwachsenwerden Erinnerungen an eigenen kindlichen Schmerz verblassen, ohne das ihm dies selbst bewusst wird. Mit dem Verschwinden der Erinnerung an z.B. demütigende Gefühle kann später mit ehrlicher Überzeugung behauptet werden, das einem die Schläge von einst "doch ganz gutgetan" haben.
Die Kindheitsforscherin Alice Miller macht es in diesem Zusammenhang zu ihrem Hauptanliegen, darauf hinzuweisen, dass auch ohne die lebhafte Erinnerung die Folgen von Gewalt latent in Körper und Psyche verbleiben und dort ein gefährliches Eigenleben entwickeln können und sich gegen das Opfer selbst oder andere zu richten beginnen. Um dies zu verhinden, sei es wichtig, behutsam die eigenen authentischen Gefühle von Schmerz in der Kindheit zu entwickeln, zu erinnern. Ohne das Erinnern sei ein Zugang zur eigenen Geschichte verbaut. Nicht selten ist Offenheit gegenüber dem Erinnern Anfang eines langsamen Prozesses, der mehr und mehr Bruchstücke eines Mosaiks zu dem Vorschein bringt, so ihre Botschaft.
Sehr kontrovers ist ihre These, wonach das Verzeihen und Vergeben , welches in vielen Therapien anvisiert wird, manipulativ sei und die eigenen Verdrängungen und Idealisierungen der Therapeuten bezeuge, insbesondere bei religiös geprägten Menschen. Die Gefahr des Verzeihens liege darin, dass damit der Therapieprozess an dem Punkt aufhören muss, den dieser eine bestimmte Therapeut aus seiner persönlichen Konstitution heraus zu begleiten imstande war.
Buch-Tipp: Dein gerettetes Leben Dein gerettetes Leben Alice Miller beschreibt in den ersten drei Kapiteln ihres Buches die Tragödie einst schwer mißhandelter bzw. vernachlässigter Kinder, die sich dieser schmerzvollen Wahrheit nicht
bewußt sind.
Die berühmte Schauspielerin Marilyn Monroe und andere namhafte Künstler, deren
Talente, Schönheit und außergewöhnliche Leistungen... |
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Präventive Arbeit teilt sich in drei Bereiche:
- grundlegende vorbeugende Maßnahmen (primäre Prävention): z. B. Anleitung zu gewaltfreier Erziehung bei Risikogruppen, Schaffen von kinderfreundlichen gesellschaftlichen Strukturen;
- Früherkennung/frühes Einschreiten und damit Verhindern einer Eskalation (sekundäre Prävention): z.B. Krisenintervention, kurzzeitige Fremdunterbringung;
- Verhindern einer Wiederholung (tertiäre Prävention): z.B. Formen der sozialpädagogischen Familienhilfe, Therapie oder langfristige Fremdunterbringung.
Angesichts der meist familiären Bedingtheit von Misshandlung sind wichtige Hilfeangebote auch auf die Familie ausgelegt. Dazu gehören Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes wie (Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft), Familientherapie und Beratungsstellen wie z. B. die Kinderschutzzentren.
Zusätzlich gibt es bei diesen Stellen auch Angebote für Eltern, die misshandeln oder befürchten zu misshandeln (z.B. Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppen von Eltern, Krisentelefone).
Für Opfer von Misshandlung gibt es spezielle Angebote wie z.B. Mädchenhäuser, Therapeutische Angebote etc.
Krisentelefone (von verschiedenen Anbietern mit unterschiedlichen Angeboten, bundesweit die Nummer 0800-111 0 444)
Buch-Tipp: Der verlorene Sohn. Der Kampf eines Kindes um Liebe und Anerkennung. Eine Beschreibung zum Buch " Der verlorene Sohn. Der Kampf eines Kindes um Liebe und Anerkennung. " finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. |
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